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   OLG Hamm, 28.06.2001 - 23 W 134/01   

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https://dejure.org/2001,13145
OLG Hamm, 28.06.2001 - 23 W 134/01 (https://dejure.org/2001,13145)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.06.2001 - 23 W 134/01 (https://dejure.org/2001,13145)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 23 W 134/01 (https://dejure.org/2001,13145)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 29.08.1994 - 23 W 194/94
    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2001 - 23 W 134/01
    Ein Ausgleich nach Kopfteilen findet nicht statt (vgl. zur an § 6 Abs. 3 Satz 1 BRAGO orientierten Höhe des Erstattungsanspruchs der Streitgenossen zum Beispiel Senatsbeschlüsse vom 29.08.1994 - 23 W 194/94 - in JurBüro 1995, 137 und vom 04.03.1993 - 23 W 54/93 - in JurBüro 1994, 420).
  • OLG Hamm, 04.03.1993 - 23 W 53/93

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten bei Vertretung mehrerer Streitgenossen mit

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2001 - 23 W 134/01
    Ein Ausgleich nach Kopfteilen findet nicht statt (vgl. zur an § 6 Abs. 3 Satz 1 BRAGO orientierten Höhe des Erstattungsanspruchs der Streitgenossen zum Beispiel Senatsbeschlüsse vom 29.08.1994 - 23 W 194/94 - in JurBüro 1995, 137 und vom 04.03.1993 - 23 W 54/93 - in JurBüro 1994, 420).
  • BGH, 19.10.2006 - V ZB 91/06

    Anwaltsgebühren bei Parteiwechsel

    Danach wird der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit tätig, wenn er die beiden wechselnden Beklagten teilweise - sei es auch nur für kurze Zeit - nebeneinander vertritt (OLG Bamberg, JurBüro 1978, 696, 697; OLG Hamburg, MDR 2002, 1339; OLG Hamm, JurBüro 2002, 192, 193; OLG Karlsruhe, JurBüro 2001, 88, 89; OLG Köln, JurBüro 1998, 589; OLG München, Rpfleger 1996, 261; OLG Schleswig, JurBüro 1997, 584).
  • OLG Nürnberg, 03.12.2007 - 5 W 2195/07

    Zwei Einigungsgebühren des Rechtsanwalts bei Vertretung von Zedent und Zessionar

    Dort wird in der Regel eine Angelegenheit im Sinne des Gebührenrechts angenommen, soweit der Rechtsanwalt die ursprüngliche Partei und die neue Partei zumindest vorübergehend gleichzeitig vertritt (BGH Rpfleger 1978, 370; OLG Koblenz AGS 2005, 194; OLG München, AGS 1997, 113; OLG Hamm, JurBüro 2002, 192).
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